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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ESwin Energy GmbH

für Visualisierungsleistungen (Renderblitz)

1. Allgemeines, Geltungsbereich 

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Visualisierungsleistungen, die die ESwin Energy GmbH, Krantzstr. 7, 52070 Aachen, für ihre Kunden („Besteller“) erbringt. Im Zusammenhang mit den Visualisierungsleistungen tritt die ESwin Energy GmbH (nachfolgend „Renderblitz“) dabei unter Verwendung ihrer eingetragenen Marke „Renderblitz“ als Unternehmenskennzeichen auf. 

1.2 Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Bestellers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen. 

1.3 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Besteller (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist eine schriftliche Absprache bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

1.4 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Besteller uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 

2. Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. 

2.2 Die Bestellung der Leistungen durch den Besteller gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. 

2.3 Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Erbringung der Leistungen an den Besteller erklärt werden. 

2.4 Die von Renderblitz zu erbringenden Leistungen werden nach Kundenspezifikation angefertigt und sind eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Bestellers zugeschnitten. Sie sind deshalb aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet. Auch wenn der Besteller Verbraucher ist, besteht deshalb ein Widerrufsrecht nicht. 

3. Inhalt der Leistungen, Mitwirkungspflichten

3.1 Renderblitz erbringt Leistungen im Bereich der Visualisierung und Animation, insbesondere die grafische und/oder animierte Darstellung von Gegenständen. Die Aufbereitung und Darstellung erfolgt anhand der vom Besteller zur Verfügung gestellten Informationen. Die Leistungen von Renderblitz beschränken sich auf die grafische Aufbereitung. Zweck der Darstellung ist, ein Eindruck des abgebildeten Objekts zu vermitteln; eine maßstabsgetreue Darstellung ist nicht geschuldet. Die Ausarbeitung konstruktiver Detaillösungen ist ebenfalls nicht Bestandteil der zu erbringenden Leistungen. Renderblitz überprüft auch nicht die technische Machbarkeit eines Gewerk oder ob dieses den Regeln der Technik entspricht.

3.2 Der Besteller unterstützt Renderblitz bei der Erfüllung ihrer Leistungen. Dazu gehört insbesondere, dass er die zur Leistungserbringung erforderlichen technischen Informationen wie Zeichnungen, Bilder, Skizzen und ähnliches rechtzeitig zur Verfügung stellt.

3.3 Renderblitz erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Basis der vom Besteller bereitgestellten Informationen. Besichtigungstermine, Aufmaßarbeiten und dergleichen gehören nicht zum Leistungsumfang von Renderblitz.

4. Änderungsverlangen

4.1 Verlangt der Besteller schriftlich Änderungen der von Renderblitz zu erbringenden Leistungen, so wird Renderblitz einem solchen Änderungsverlangen nachkommen, es sei denn, dies ist ihr im Rahmen ihrer betrieblichen Leistungsfähigkeit unzumutbar.

4.2 Wenn das Änderungsverlangen zu einem erhöhten Aufwand seitens Renderblitz führt, bedarf es einer einvernehmlichen schriftlichen Anpassung der vertraglichen Regelungen, insbesondere hinsichtlich der Vergütung und eventuell vereinbarter Fristen.

5. Leistung, Abnahme 

5.1 Zum geschuldeten Lieferumfang gehören lediglich die hergestellten Bilder, Medien und Animationen. Rohdateien, Produktionsmittel und Hilfsmittel, insbesondere Satzvorlagen, Entwurfszeichnungen, Modelle, Zeichnungen und dergleichen, gehören nicht zum Leistungsumfang und verbleiben bei Renderblitz.

5.2 Sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, stellt Renderblitz ihre Leistungen ausschließlich digital zur Verfügung. Dies geschieht durch Bereitstellung einer Download-Möglichkeit (zum Beispiel über „Wetransfer“). Für die Möglichkeit zum Download wird ein Zeitraum von sechs Monaten zur Verfügung gestellt, beginnend ab Mitteilung der Fertigstellung. Auf Wunsch des Bestellers kann diese Frist verlängert werden.

5.3 Wenn dies ausdrücklich vereinbart worden sein sollte, wird Renderblitz die Ergebnisse auf Datenträgern zur Verfügung stellen, zum Beispiel durch Versendung von Magnetbändern oder-Platten, optischen Datenspeichern oder andere Medien. Das Transportrisiko und die Transportkosten trägt der Besteller. 

6. Urheberrechte, Nutzungsrechte

6.1 Die an Renderblitz erteilten Aufträge sind Urheberwerkverträge, die auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Leistungen gerichtet sind. Sämtliche Leistungen von Renderblitz unterliegen den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes, auch wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Vorschläge des Bestellers oder dessen Informationen im Rahmen der Bestellung oder seiner Mitwirkungspflichten begründen kein Miturheberrecht und lassen die Höhe der vereinbarten Vergütung unberührt.

6.2 Der Besteller erhält nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung das Recht zur Nutzung der Leistungen für die vom Besteller erkennbar gemachten Zwecke. MehrfachnNutzungen, zum Beispiel für weitere Projekte, sind kostenpflichtig und bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch Renderblitz.

6.3 Eine Weitergabe der Leistungen an Dritte sowie eine Weiterverarbeitung sind nicht zulässig.

6.4 Renderblitz behält sich vor, die Leistungen als Referenz auf der eigenen Website sowie in sozialen Medien zu verwenden.

7. Fertigstellungstermine, Verzug

7.1 Genannte Fertigstellungs- und Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht von Renderblitz ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. 

7.2 Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Besteller hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Bestellers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft. 

7.3 Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Besteller erforderlich. 

7.4 Die Rechte des Bestellers gem. Ziffer 9. dieser AGB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt. 

8. Preise und Zahlungsbedingungen

8.1 Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die von Renderblitz im Angebot oder an anderer Stelle genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und ggf. zuzüglich Verpackungs- und Frachtkosten.

8.2 Die Vergütung ist fällig und ohne Abzüge zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung. Wir sind jedoch jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung. 

8.3 Dem Besteller stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. 

8.5 Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 

9. Mängelansprüche, Haftung

9.1 Für die Rechte des Bestellers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. 

9.2 Mängelansprüche erstrecken sich nicht auf die gestalterische Art und Weise der Darstellung oder auf subjektive Ansichten des Bestellers. 

9.3 Die Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. 

9.4 Ist die von Renderblitz erbrachte Leistung mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verweigern, bleibt unberührt. 

9.5 Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Besteller die fällige Vergütung bezahlt. Der Besteller ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil der Vergütung zurückzubehalten. 

9.6 Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Besteller zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich ist, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht. 

9.7 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Besteller nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Bestellers (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen. 

10. Rechtswahl und Gerichtsstand

10.1 Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

10.2 Ist der Besteller Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten am Geschäftssitz von Renderblitz. Entsprechendes gilt, wenn der Besteller Unternehmer gemäß § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt. 

10.3 Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so lässt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine solche Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

10.4 Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.